Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, setzt sich für den Erhalt des Bayerischen Landespflegegeldes ein.
„Seit Mai 2018 können Menschen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, das Bayerische Landespflegegeld beantragen. Anspruchsberechtigte erhalten dann pro Jahr 1.000 Euro, die frei verwendet werden dürfen. Zuständig für die Organisation des Bayerischen Landespflegegeldes ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Von dort heißt es, dass jährlich rund 400.000 Menschen diese Unterstützung vom Freistaat Bayern erhalten; eine Leistung, die nicht mit den Leistungen der Pflegekasse verrechnet wird“, berichtet Zöller.
„Mit dem Bayerischen Landespflegegeld investiert der Freistaat also etwa 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige oder auch deren Zu- bzw. Angehörige finanzielle Unterstützung erhalten“, so der Pflegebeauftragte. „Angesichts steigender Kosten und schrumpfender finanzieller Reserven wird immer wieder überlegt, auf das Bayerische Landespflegegeld zu verzichten, um die Gelder anderweitig im Bereich der Pflege nutzen zu können. Diesen Weg verfolge ich nicht, sondern stelle mich als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung klar hinter die Fortsetzung des Bayerischen Landespflegegeldes in seiner jetzigen Form.“
„Aus vielen persönlichen Gesprächen weiß ich, wie viel das Bayerische Landespflegegeld den Betroffenen bedeutet. Dazu kommt, dass es – im Verhältnis zu anderen Leistungen – wirklich einfach und unbürokratisch zu beantragen ist. Dem LfP danke ich für die große organisatorische Unterstützung in diesem Zusammenhang und die unermüdliche Beratungstätigkeit für Betroffene“, betont Zöller. „Auch, wenn klar ist, dass wir eine Reform unseres Pflegesystems brauchen – das Bayerische Landespflegegeld sollten wir unbedingt erhalten und andere Lösungswege suchen!“