Patienten- und Pflegebeauftragter
Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer MdL

Meldesysteme

Hinweisgebersystem der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)

Jährlich entstehen dem Gesundheitssystem durch Abrechnungsbetrug und Korruption Schäden in Milliardenhöhe. Zur Verfolgung solcher Straftaten wurde zum 15. September 2020 die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) eingerichtet.

Die ZKG ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen. Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern.

Haben Sie Kenntnis über konkrete Vermögensstraftaten zu Lasten des Gesundheitswesens in Bayern, so können Sie diese anonym oder unter Nennung Ihres Namens direkt online an die ZKG melden. Dort werden Ihre Hinweise ausschließlich von hochspezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Personen haben darauf keinen Zugriff.

Online-Meldung von Nebenwirkungen

Mit der Meldung möglicher Nebenwirkungen können Sie den Behörden bei der Überwachung der Arzneimittel und Impfstoffe helfen. Die Meldungen gehen direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Ihre Meldung wird zusammen mit allen Meldungen und verfügbaren Informationen zu dem Arzneimittel bzw. dem Impfstoff geprüft, um festzustellen, ob die übermittelten Informationen ein neues Risikosignal darstellen. Nach der Bewertung der neuen Informationen und aller verfügbaren Daten aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen können die Bundesoberbehörden gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten anordnen.

Meldestelle für Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde zum 1. Januar 2021 eine Meldestelle für die Nutzerinnen und Nutzer von Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingerichtet. Sie können versorgungsrelevante Fehlerkonstellationen bei der Nutzung folgender Anwendungen im medizinischen Versorgungsalltag melden:

  • elektronische Patientenakte
  • elektronische Erklärungen zu Organ-/Gewebespende
  • Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein/Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Medikationsplan
  • elektronische Notfalldaten
  • elektronische Verordnungen

Relevante Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen liegen insbesondere vor, wenn die Nutzung einer Anwendung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Patientin oder eines Patienten geführt hat oder hätte führen können. Die Meldungen werden anonym erfasst, systematisch bewertet und für die Weiterentwicklung der Anwendungen nutzbar gemacht.

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