Patienten- und Pflegebeauftragter
Thomas Zöller MdL

Meldesysteme

Hinweisgebersystem der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)

Jährlich entstehen dem Gesundheitssystem durch Abrechnungsbetrug und Korruption Schäden in Milliardenhöhe. Zur Verfolgung solcher Straftaten wurde zum 15. September 2020 die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) eingerichtet.

Die ZKG ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen. Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern.

Haben Sie Kenntnis über konkrete Vermögensstraftaten zu Lasten des Gesundheitswesens in Bayern, so können Sie diese anonym oder unter Nennung Ihres Namens direkt online an die ZKG melden. Dort werden Ihre Hinweise ausschließlich von hochspezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Personen haben darauf keinen Zugriff.

Online-Meldung von Nebenwirkungen

Mit der Meldung möglicher Nebenwirkungen können Sie den Behörden bei der Überwachung der Arzneimittel und Impfstoffe helfen. Die Meldungen gehen direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Ihre Meldung wird zusammen mit allen Meldungen und verfügbaren Informationen zu dem Arzneimittel bzw. dem Impfstoff geprüft, um festzustellen, ob die übermittelten Informationen ein neues Risikosignal darstellen. Nach der Bewertung der neuen Informationen und aller verfügbaren Daten aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen können die Bundesoberbehörden gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten anordnen.

Online-Meldeportal „Mehr Patientensicherheit“ für kritische und positive Erlebnisse im Gesundheitswesen

Über das Portal „Mehr Patientensicherheit“  haben Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen die Möglichkeit, von ihren kritischen, aber auch positiven Erlebnissen im Gesundheitswesen zu berichten. Die Berichte werden von einem Expertenteam analysiert, das Ergebnis der Analyse wird auf der Website des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) veröffentlicht. Ziel ist es, vergleichbare Fehler in Zukunft zu vermeiden und Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten im Gesundheitssystem zu gewinnen. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und vor der Veröffentlichung anonymisiert.

Meldestelle für Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde zum 01.01.2021 eine Meldestelle für die Nutzerinnen und Nutzer von Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingerichtet. Sie können versorgungsrelevante Fehlerkonstellationen bei der Nutzung folgender Anwendungen im medizinischen Versorgungsalltag melden:

  • elektronische Patientenakte
  • elektronische Erklärungen zu Organ-/Gewebespende
  • Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein/Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Medikationsplan
  • elektronische Notfalldaten
  • elektronische Verordnungen

Relevante Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen liegen insbesondere vor, wenn die Nutzung einer Anwendung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Patientin oder eines Patienten geführt hat oder hätte führen können. Die Meldungen werden anonym erfasst, systematisch bewertet und für die Weiterentwicklung der Anwendungen nutzbar gemacht.

Organspende-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Am 18.03.2024 hat das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende seinen Betrieb aufgenommen. Hierbei handelt es sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten wird. Der Eintrag ist freiwillig, kostenfrei und kann jederzeit geändert werden.
Organtransplantationen sind häufig bei lebensbedrohlichen Krankheiten oder dem Verlust wichtiger Organfunktionen notwendig. So warten derzeit etwa 9.400 Patientinnen und Patienten aus Deutschland auf ein passendes Organ.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen trifft das Transplantationsgesetz: So kann bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahrs die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erklärt werden –  der Widerspruch ist bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahrs möglich.

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