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Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
in meiner Funktion als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung möchte ich dazu aufzurufen, das parlamentarische Verfahren zur Widerspruchslösung bei der Organspende unverzüglich aufzunehmen.
Bereits im November 2025 hat der Bundesrat den für viele Menschen sehr wichtigen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende beschlossen und gemäß Art. 76 Grundgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf betrifft eine der zentralen gesundheitspolitischen und ethischen Fragen unserer Zeit: die Rettung von Menschenleben durch Organspende. Umso schwerer wiegt es, dass bislang keine erste Lesung im Bundestag stattgefunden hat. Angesichts der humanitären, ethischen und gesundheitspolitischen Tragweite dieser Thematik ist diese Verzögerung weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.
Gleichzeitig befasst sich der Deutsche Bundestag derzeit mit Änderungen im Bereich der Lebendorganspende und somit mit punktuellen Anpassungen des Transplantationsgesetzes. Diese Beratungen sind fachlich nachvollziehbar und sinnvoll, greifen jedoch alleinstehend zu kurz. Die grundlegende strukturelle Problematik – nämlich das Missverhältnis zwischen vorhandener Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und der vergleichsweisen geringen Zahl tatsächlich dokumentierter Entscheidungen – wird dadurch nicht adressiert.
Die Organspende betrifft tausende schwerkranke Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. Die Folgen sind für Viele jahrelange Dialyse, schwere gesundheitliche Einschränkungen oder das Hoffen auf einen Anruf, der möglicherweise niemals kommt. Hinter jeder der Zahlen in der Statistik steht ein konkretes menschliches Schicksal.
Dabei weist Deutschland seit Jahren im europäischen Vergleich niedrige Zahlen der Organspende auf. Trotz intensiver Aufklärungskampagnen konnte die Diskrepanz zwischen bekundeter Spendenbereitschaft und tatsächlich realisierten Organspenden nicht überwunden werden. Der Blick auf zahlreiche europäische Länder zeigt: die Widerspruchslösung ermöglicht höhere Spenderzahlen – und zwar ohne die individuelle Selbstbestimmung aufzuheben.
Es bleibt festzuhalten: die Widerspruchslösung wahrt die Freiheit der Entscheidung durch ein jederzeitiges, niedrigschwellig zugängliches Widerspruchsrecht. Zugleich formuliert sie aber eine solidarische Grundannahme: dass in einer Gemeinschaft grundsätzlich die Bereitschaft besteht, nach dem Tod Leben zu retten – es sei denn, man entscheidet sich bewusst dagegen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde eingebracht und nun obliegt es dem Deutschen Bundestag die Beratung und Entscheidung darüber aufzunehmen. Die Festlegung der Tagesordnung ist Ausdruck politischer Prioritätensetzung. Eine monatelange Nichtbefassung mit einem Thema von derartiger Tragweite für Menschenleben sendet ein problematisches Signal – sowohl an die wartenden Patientinnen und Patienten als auch an die Gesellschaft insgesamt.
Vor dem Hintergrund, dass es sich um ein ethisch komplexes Thema handelt, bedarf es einer offenen, transparenten und vor allem zeitnahen Debatte. Gewissensfragen dürfen nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden – sie müssen diskutiert und entschieden werden.
Jeder weitere Monat ohne parlamentarische Befassung bedeutet verlorene Zeit für Menschen auf der Warteliste. Der Deutsche Bundestag ist das zentrale Organ der demokratischen Willensbildung. Ich appelliere daher an Sie, dieser Verantwortung gerecht zu werden und die Beratung zur Einführung der Widerspruchslösung zeitnah aufzunehmen und zügig voranzutreiben.
Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich gerade dort, wo sie Verantwortung füreinander übernimmt – auch über das eigene Leben hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Zöller, MdL
Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung