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Im Bundesrat haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen einen neuen Anlauf beim Thema Organspende gestartet. Der in die Länderkammer eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Transplantationsgesetzes zu Gunsten der Widerspruchslösung vor.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, begrüßt diesen Vorstoß und positioniert sich ebenfalls PRO Widerspruchslösung in Deutschland.
„Als Patientenbeauftragter setze ich mich ganz klar für die Widerspruchslösung in Deutschland ein. Daher begrüße ich die Initiative der acht Bundesländer, die hierzu am Freitag, den 26.09.2025, einen neuen Vorstoß im Bundesrat unternommen haben“, so Zöller. „Die Diskrepanz zwischen benötigten Organen und Patienten auf der Warteliste in unserem Land ist hinlänglich bekannt. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir etwas tun müssen, um die Zahl der Spender zu erhöhen. Organspende kann jeden von uns treffen! Ein Unfall oder eine Erkrankung sind unvorhersehbar und machen einen selbst oder einen Angehörigen schneller als man sich oft vorstellen kann zum Patienten auf der Warteliste. Schon allein deshalb sollten wir handeln. Und zwar jetzt!“
„Für mich ist die Widerspruchslösung eine klare Sache – unbürokratisch und effizient. Niemandem wird die Freiheit genommen, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Nur muss er dies eben aktiv tun und nicht wie momentan, wo man die aktive Zustimmung zur Organspende – und nicht zum Widerspruch – benötigt. Das ist der entscheidende Unterschied“, betont der Beauftragte. „In der politischen und gesellschaftlichen Debatte über das Thema Organspende sind sich eigentlich alle über die Ziele einig: Mehr Organspenden, kürzere Wartezeiten und eine bessere Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten! Allein der Weg dorthin wird unterschiedlich diskutiert. Und zwar mit so vielfältigen Ideen, dass mehrere Unterkategorien zu den übergeordneten Begriffen Zustimmungs-, Einspruchs- oder Widerspruchslösung entstanden sind.“
„Folgende Wünsche haben mir betroffene Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren zu diesem Thema aber mitgegeben: Schnelle und zuverlässige Versorgung, gute medizinische Betreuung und Information, Respekt und Würde, Gerechtigkeit, Hoffnung auf eine positive Nachricht sowie ethische und transparente Regelungen“, fasst Zöller zusammen. „Daher ist für mich die Widerspruchslösung nach wie vor der richtige Weg! Es wäre gut, wenn die neue Bundesratsinitiative Erfolg hat.“