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Der 1. Oktober ist der Internationale Tag der älteren Menschen oder der älteren Generationen. Der Aktionstag dient dazu, das Thema Älterwerden stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und Altersdiskriminierung entschlossen entgegenzuwirken. Jenseits von Klischees und Vorurteilen soll ein wertschätzendes und vielfältiges Bild vom Alter gefördert werden.
Anlässlich des Aktionstags nimmt der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, Bezug auf aktuelle Debatten und spricht sich für eine Stärkung der Pflegeversicherung sowie den Erhalt der jetzigen Pflegegrade aus.
„Wir alle möchten alt werden, aber natürlich nicht wirklich ‚alt‘ sein. Nicht nur junge Menschen möchten ernst genommen werden, sondern auch Ältere. Da ich das gut verstehen kann, setze ich mich für eine wertschätzende Gesellschaft gegenüber unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein!“, betont Zöller.
„Unsere gesetzliche Pflegeversicherung (die nicht nur den Älteren zugutekommt) ist eine großartige sozialpolitische Errungenschaft“, sagt der Beauftragte. „30 Jahre inzwischen alt und bereit für eine Sanierung, wie ich meine. Der Ruf nach einer Pflegereform ist ohnehin schon seit Jahren zu hören. Allerdings bin ich überzeugt, dass eine Streichung von Pflegegrad 1 nicht zur Stärkung der Pflegeversicherung und nicht zur Stärkung der Betroffenen beiträgt. Diesen Weg halte ich für falsch!“
„2017 wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus den bis dato drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um auch die Bedürfnisse von Demenzerkrankten zu berücksichtigen“, fasst Zöller zusammen. „Pflegegrad 1 (PG1) erhält man, wenn eine ‚geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit‘ vorliegt. PG1 ermöglicht den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar insbesondere zu Beratungsangeboten und Präventionsmaßnahmen. Konkret gehören dazu 131 Euro monatlicher Entlastungsbetrag (den man für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung, Kurzzeitpflege oder auch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen kann), bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Wohnraumanpassung, 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf. Dazu kommen 224 Euro monatlich für einen Wohngruppenzuschuss sowie bis zu 53 Euro monatlich für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Außerdem erhalten pflegende Angehörige kostenfreien Zugang zu Pflegekursen, die von Pflegekassen nach § 45 SGB XI veranstaltet werden.“
„Streicht man ersatzlos den Pflegegrad 1, nimmt man allen Betroffenen den Zugang zu diesen Leistungen der Pflegeversicherung! Das dürfen wir nicht machen!“, betont der Pflegebeauftragte. „Gerade bei Pflegegrad 1 geht es darum, die Pflegebedürftigkeit bestmöglich aufzuhalten und hinauszuzögern. Maßnahmen zur Prävention, zur Information und zur Unterstützung helfen dabei. Die Stärkung der Pflegeversicherung ist eine unserer wichtigsten sozialen Aufgaben der nächsten Jahre. Eine Streichung des Pflegegrads 1 hilft dabei aber nicht!“