Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, äußert sich zur Diskussion Strafzahlungen von Patientinnen und Patienten zu erheben, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen oder sehr kurzfristig absagen.
„Sogenannte No-Show-Gebühren, Ausfallhonorare oder Stornokosten kennt man vor allem aus der Gastronomie oder der Hotelbranche. Aus dem Gesundheitsbereich bislang weniger. Aber auch einige Arztpraxen erheben inzwischen Gebühren, wenn Patientinnen oder Patienten ihren vereinbarten Termin zu kurzfristig absagen oder erst gar nicht erscheinen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die Etablierung von Strafzahlungen bzw. Ausfallgebühren. Laut einer KBV-Umfrage klagen sieben von zehn Praxen über solche No-Shows“, so Zöller. „Insgesamt scheint die Ärzteschaft zum Thema Ausfallhonorare aber unterschiedlicher Meinung zu sein. Und was die Rechtslage zur Rechtmäßigkeit der Strafzahlungen betrifft, gibt es von Gerichten bislang nur Einzelfallentscheidungen.“
„Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung liegt mir viel daran, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in Bayern medizinische Versorgung erhalten, wenn sie gebraucht wird. Dies gilt insbesondere für Termine im ambulanten Bereich. Zu einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis gehört jedoch aus Gründen der Fairness auch, dass Patientinnen und Patienten Termine rechtzeitig absagen, wenn sie verhindert sind.“
„Statt Ausfall-Honorare zu erheben, sollten wir meiner Überzeugung nach dafür sorgen, unsere medizinische Versorgungsituation weiter zu verbessern und zu stabilisieren. No-Show-Verhalten in Arztpraxen lässt sich zudem aktiv steuern. Die Androhung einer Ausfallgebühr ist dazu nicht unbedingt notwendig. Digitale Terminvereinbarungssysteme können zum Beispiel dabei helfen, Erinnerungen zu versenden, Termine frühzeitig zu bestätigen oder auch abzusagen.“