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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Neue Bereitschaftsdienstnummer 116 117 auch für Bayern

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern wird ab 16. April 2012 sowohl über die neue, kostenfreie Nummer 116 117 als auch weiterhin über die bekannte Telefonnummer 0 18 05 / 19 12 12 erreichbar sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat entschieden, zunächst beide Bereitschaftsdienstnummern parallel zu betreiben.

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Früherkennung und Vorsorge

Bei der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten hat die Wissenschaft in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Durch verschiedene Vorsorgeuntersuchungen können bestimmte Krankheiten frühzeitig erkannt und mit einer größeren Heilungschance behandelt werden. Rechtzeitige Vorsorge kann Ihnen viel Leid ersparen. Nehmen Sie sich daher regelmäßig Zeit für diese wichtigen Untersuchungen.

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Silikongel-gefüllte Brustimplantate der Hersteller Poly Implant Prothese (PIP) und Rofil Medical Nederland B.V.

Das für die Risikobewertung von Medizinprodukten in Deutschland zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt allen Patientinnen mit Brustimplantaten des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) sowie mit identischen Brustimplantaten M-Implants des Herstellers Rofil Medical Nederland B.V. sich an ihren implantierenden Arzt oder ihre Klinik zu wenden.

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Betreuung von demenzkranken Menschen im Allgemeinkrankenhaus

Mit zunehmendem Lebensalter steigt auch das Krankheitsrisiko. Insbesondere für Demenzkranke stellt ein Krankenhausaufenthalt eine enorme Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gemeinsam mit Experten 20 Empfehlungen zur Betreuung demenzkranker Patienten im Allgemeinkrankenhaus erarbeitet. Die Empfehlungen wurden auch vom Krankenhausplanungsausschuss verabschiedet. Wie belastende Situationen für Patienten, Angehörigen und Krankenhauspersonal reduziert werden können, zeigt die folgende Publikation.

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Unter IGeL fallen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, aber aus Sicht des Arztes dennoch sinnvoll sind. Patienten können diese auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Welche für jemanden in Betracht kommen, hängt von der individuellen Situation ab. Die Patientenbeauftragte informiert Sie über Hintergründe sowie Voraussetzungen und gibt Tipps bei Abrechnungsdifferenzen.

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Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung

Die Bayerische Staatsregierung hat gemeinsam mit dem Expertenkreis "Palliativmedizin und Hospizarbeit" das erste umfassende Konzept in Deutschland zur Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in der Hospiz- und Palliativversorgung erarbeitet. Es bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau einer qualitativ hochwertigen Begleitung und Versorgung Schwerstkranker und Sterbender sowie ihrer Angehörigen in Bayern.

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Basistarif - Behandlungspflicht

Herr G. fragt:

Schon öfter habe ich gehört, dass Patienten, die im Basistarif versichert sind, Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der sie behandelt. Ich selbst bin auch im Basistarif versichert und mir ist das bislang noch nicht passiert. Ich möchte aber wissen, ob eine Behandlungsablehnung überhaupt rechtens ist und was ich ggf. dagegen tun kann.

zur Antwort der Patientenbeauftragten

Zahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen rund um die Uhr. mehr

Elektronische Gesundheitskarte

Für den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur in Deutschland stellt die Gesundheitskarte den Grundstein dar. mehr

Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums

Logo des Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums; Tel: 0800 420 40 40 Der Krebsinformationsdienst informiert zus allen krebsbezo-genen Themen und vermittelt Adressen und Anlaufstellen für Hilfesuchende mehr

Krebsregister Bayern

Seit 1998 registriert das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern neu auftretende Krebserkrankungen mehr