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Betrüger entwickeln immer neue Ideen, um andere um ihr Geld zu bringen. Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, warnt insbesondere Pflegebedürftige und deren Angehörige, nicht auf Trickanrufe zu Themen wie ‚Pflegehilfsmittelboxen‘ oder ‚Pflegekursen‘ reinzufallen.
„Immer wieder hört man, dass ältere Menschen Opfer betrügerischer Anrufe werden. Insbesondere bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen kommt es beispielsweise aktuell zu falschen Angeboten rund um Pflegehilfsmittelboxen oder auch Pflegekursen. Es wird berichtet, dass die betrügerischen Anrufer sich als Mitarbeitende von Pflegeversicherungen oder dem Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) ausgeben und kostenlose Pflegehilfsmittelboxen oder Pflegekurse versprechen. Dabei wird beiläufig nach der Versicherungsnummer sowie sonstigen Daten gefragt. Bei der Vermittlung der falschen Produkte werden Betroffenen dann aber Verträge untergeschoben, die mit teuren monatlichen Zahlungen gekoppelt sind oder bei denen die Betrüger nicht erbrachte Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen“, so Zöller. „Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung möchte ich Bürgerinnen und Bürger für diese Problematik sensibilisieren – gerade jetzt vor den Festtagen.“
„Mir ist wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Familien vor Betrügereien geschützt sind. Ich unterstütze daher alle Aufklärungskampagnen, die vor Trickanrufen warnen. Wichtige Informationen findet man zum Beispiel auch bei den Verbraucherzentralen, die zudem Beratung anbieten – auch, wenn man bereits ‚in die Falle getappt‘ sein sollte“, so Zöller.
„Für Pflegeboxen gelten folgende gesetzliche Grundlagen: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel (§ 40 Absatz 2 SGB XI). Die hierfür anfallenden Kosten werden bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025) von der eigenen Pflegeversicherung übernommen. Pflegekurse werden als Kassenleistung von den Pflegekassen kostenlos angeboten. In den Kursen erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen (§ 45 SGB XI)“, so Zöller.
„Leistungserbringer dürfen Pflegebedürftige nicht telefonisch kontaktieren, um Pflegehilfsmittel zu bewerben oder Pflegeleistungen aufzudrängen! Ein erster Kontakt muss immer vom Pflegebedürftigen selbst bzw. seinen Angehörigen ausgehen. Wer Fragen zu Pflegehilfsmitteln hat, sollte sich daher an erster Stelle an die eigene Pflegeversicherung oder auch den MD Bayern wenden. Sowohl Pflegeversicherungen als auch der MD Bayern beraten neutral und seriös. Darüber hinaus bieten Pflegestützpunkte sehr gute Pflegeberatung an“, fasst der Beauftragte zusammen.
„Wie kann man sich konkret schützen?“, hinterfragt Zöller. „Bleiben Sie wachsam! Geben Sie keine persönlichen Informationen am Telefon weiter! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Legen Sie im Zweifel einfach auf! Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer richtigen Versicherung oder der Polizei nach! Schützen Sie sich und Ihre Familie – nicht nur vor den Feiertagen!“
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