Der Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herr Prof. (Univ.Lima) Dr. Peter Bauer MdL, fordert für das geplante „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ (DVG) klarere Datenschutzregeln für Patienten. Alle Patientinnen und Patienten haben das Recht, ausführlich und vor allem rechtzeitig über solch gravierende gesetzliche Änderung, wie es das DVG vorsieht, aufgeklärt zu werden. Aus Sicht des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung muss hier unbedingt der Datensicherheit und der Möglichkeit zum Widerspruch Vorrang eingeräumt werden.
„Am Entwurf zum sogenannten ‚Digitalen-Versorgungs-Gesetz‘ kritisiere ich insbesondere, dass hier Persönlichkeitsrechte übergangen werden. Gemäß dem Bundesverfassungsgericht wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verstanden. Und das wiederum heißt, dass jeder Einzelne Anspruch darauf hat, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen“, so Dr. Bauer. „Daher nehme ich nicht hin, dass der neue Gesetzentwurf aus Berlin dieses Recht übergeht!“
Gemäß dem vorliegenden Entwurf müssen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen melden. Ein neues Datenzentrum soll die Informationen anonymisieren und dann der Forschung zur Verfügung stellen.
Die Verwertung der Daten von Personen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, scheint offen zu sein. Auch diese Frage muss klar geregelt werden.
„Auch wenn beteuert wird, dass die Daten nicht einzelnen Versicherten zugeordnet werden können, halte ich das Vorgehen für inakzeptabel. Hier kommt es zu einer Einführung der elektronischen Patientenakte durch die Hintertür! Unsere Rechtslage wird einmal mehr strapaziert, wenn Menschen die Möglichkeit genommen wird ‚Nein!‘ zu sagen“, mahnt der Beauftragte.
„Wir brauchen kein Hopplahopp-Gesetz, sondern Qualität! Jeder von uns ist irgendwann einmal selbst Patient; und damit betrifft dieser Gesetzentwurf alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland!“
Zugriff sollen Behörden, Forschungseinrichtungen sowie Universitätskliniken erhalten. Die Industrie wird nicht genannt; ist aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Am Donnerstag dieser Woche wird bereits der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen.
„Selbstverständlich lebt Forschung von Patientendaten und ist notwendig, um medizinischen Fortschritt zu erreichen oder um eventuelle Fehlentwicklungen zu verhindern. Dennoch appelliere ich als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung an alle Verantwortlichen, den Gesetzentwurf zugunsten des Patientenschutzes zu überdenken!“, warnt Dr. Bauer eindringlich.