Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
IGeL sind Leistungen, die
- nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören,
- aus Sicht des Arztes dennoch sinnvoll sind und
- vom Patienten auf eigene Rechnung in Anspruch genommen werden können.
Bekannte IGeL sind zum Beispiel:
- Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchungen
- Früherkennungsuntersuchung für den Grünen Star (Glaukom-Screening)
- Tauglichkeitsuntersuchungen
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen einzelner Organe
Welche IGeL sinnvoll und nützlich sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Welche individuellen Gesundheitsleistungen für jemanden in Betracht kommen können, hängt von seiner individuellen Situation ab.
Der Arzt muss den Patienten informieren, wenn dieser eine IGeL anwenden will und ihn eingehend über den (Zusatz-)Nutzen, mögliche Alternativen sowie Risiken aufklären.
Nach dem 5. Sozialgesetzbuch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Leistungen, die medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Leistungen, die darüber hinausgehen und im Sinne des Gesetzes nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer, zum Beispiel die Ärzte, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abrechnen und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Krankenkassen dürfen nur Kosten für die Behandlung von Erkrankungen oder für bestimmte vorbeugende Untersuchungen übernehmen. Kosten, die hingegen durch die individuelle Lebensgestaltung eines Patienten verursacht werden, dürfen Krankenkassen nicht übernehmen. Beispiele sind in der Regel:
- Eine vorbeugende Untersuchung / Impfung vor einer Auslandsreise,
- Sportuntersuchungen oder
- die Entfernung von Tätowierungen.
Ob eine Leistung in Ihrer Situation durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen wird, können Versicherte von ihrer Krankenkasse erfahren. Beratung und Auskunft sind Pflichten der Krankenkasse.
Entscheidet sich der Patient für eine IGeL, ist der Arzt verpflichtet, mit ihm vor der Behandlung einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Nur wenn folgende Punkte mit "Ja" beantwortet werden können, kann man von einer seriösen ärztlichen Beratung ausgehen:
- Der Wunsch nach der IGeL ging vom Patienten aus.
- Der Arzt hat die Kassenleistung, ohne diese abzuwerten beschrieben und erklärte den möglichen (Zusatz-)Nutzen der IGeL.
- Der Arzt und nicht einer seiner Mitarbeiter hat ausführlich über die Leistung beraten.
- Die Information erfolgte sachlich. Es handelte sich nicht um eine Werbung, wie man sie aus Kaufhäusern oder Medien kennt.
- Die Information erfolgte unaufdringlich. Es bestand Gelegenheit in Ruhe zu überlegen. Die Leistung wurde nicht an andere Leistungen geknüpft.
- Es wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der Folgendes enthält:
- Eine genaue Beschreibung der Leistung,
- eine Erklärung, dass der Patient der Leistung zugestimmt hat und aufgeklärt worden ist, dass es sich nicht um eine Leistung seiner Krankenkasse handelt sowie
- Angaben über das voraussichtliche Gesamthonorar einschließlich der einschlägigen Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte / Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ / GOZ) und den Steigerungssatz.
Alle Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, werden nach der GOÄ / GOZ abgerechnet. Der Steigerungssatz gibt einen Kostenspielraum vor und hängt vom Umfang und Aufwand der Leistung ab.
Versuchen Sie, zuerst mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen und sich mit ihm zu einigen.
Brauchen Sie weitergehende Beratung und Unterstützung, wenden Sie sich bitte an:
- die Patientenbeauftragte (Tel.: 089 / 9214-3730),
- die bayerischen Patientenberatungsstellen in München (Tel.: 089 / 772565), Oberbayern (Tel.: 089 / 18913722), Landshut (Tel.: 0871 / 2768333) sowie Nürnberg (Tel.: 0911 / 2427172) oder
- Ihre Krankenkasse.
Studienergebnissen zufolge bieten insbesondere Augenärzte und Gynäkologen IGeL an. Dabei zählten Augeninnendruckmessungen und Ultraschalluntersuchungen zu den häufigsten Angeboten (siehe Grafik 1 und 2 unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Von Seiten der Patienten wurden IGeL weitaus seltener initiiert. IgeL-Nachfragen durch die Patienten bezogen sich insbesondere auf Verordnungen von Arznei-/Heil-/Hilfsmittel, Blut-/ Laboruntersuchungen und reisemedizinische Leistungen (siehe Grafik 1 und 2 unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Knapp 90 % der Studienteilnehmer berichteten, von ihrem Arzt über den Nutzen bzw. die Kosten der Leistung aufgeklärt worden zu sein. 45 % wurden laut Eigenangaben über potentielle Risiken aufgeklärt (siehe Grafik 3 unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Weiterführende Informationen
Individuelle Gesundheitsleistungen. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Schriftenreihe Health Technology Assessment, Bd. 113
(Verfasser: Patientenbeauftragte und Patientenberatungsstellen im Gesundheitsladen München)